[:de]Rechtssprache[:en]legal parlance and oficial authority for translators[:]

[:de]beeidigte Dolmetscher benötigen besondere juristische Kenntnisse, damit sie den Ausführungen vor Gericht folgen können und die Bedeutung des Gesagten angemessen gewichten und übermitteln können.
Vor der Beeidigung des Dolmetschers ist eine Prüfung zum Verständnis der Rechtssprache abzulegen oder entsprechende Kenntisse nachzuweisen.
Seit dem 01.01.2016 wird auch von ermächtigten Übersetzern ein entsprechender Nachweis verlangt.[:en]oficial authorised translaters need special juristic knowledge (legal parlance etc.) to understand all words and follow all meanings of the juristic parties in the juristic-court.

Before somebody will be authorised as translator an examin has been successfully done to proof the knowledge of legal parlance and more.
With the 01.01.2016 such an examine is been mandatory to keep the authorisation for the translator.[:]

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