[:de]Preise[:en]Preis- und Leistungsverzeichnis[:ru]Preis-Leistungsverzeichnis[:ua]Preis- Leistungsverzeichnis[:]

[:de]Aktivitäten im öffentlichen Bereich (Behörden/Dienststellen/Geschäftsstellen)
Es wird grundsätzlich nach JVEG abgerechnet. Für Dolmetschertätigkeiten gilt vor allem der §9 JVEG i.V. mit §10 JVEG, für Übersetzungstätigkeiten vor allem §11 JVEG i.V. mit §12 JVEG. Erst ab einem überschlagenen Betrag von mehr als 500€ für einen Einzelauftrag werden von mir Pauschalen angeboten und ein Vorgespräch hierzu angeboten. Ich gehe davon aus, dass Anfragen stets mit Einverständnis zu diesem Abrechnungsschlüssel erfolgen. Meine Bindung an das JVEG soll die Auftragsabwicklung erleichtern.

Aktivitäten im sonstigen gewerblichen Bereich (Unternehmen, Übersetzerbüros )
Da das Auftragsvolumen und die konkrete Aufgabenstellung eine wesentliche Rolle spielt, kann ich erst nach Rücksprache mit dem Kunden hierzu Stellung nehmen.

Aktivitäten im privaten Umfeld
Alle Aktivitäten, d.h. Kosten und Nebenkosten, die nicht zu den unten aufgeführten Bereichen gehören, werden nach JVEG abgerechnet. Sofern Vorlagen vom Standard abweichen, gilt ebenfalls JVEG als Abrechnungsgrundlage. Urkunden müssen im Original spätestens bei Abholung der Übersetzung vorgelegt werden.

Einzelbereiche

Preise für Übersetzer-Tätigkeiten (Stand 14.07.21):
Standard-Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, russische/ukrainische Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Einbürgerungsurkunde, Namensänderungsurkunde, Einbürgerungszusicherung, Negativbescheinigung, Rehabilitationsbescheinigung, Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel, Personalausweise und ähnliche Dokumente, die grundsätzlich auf eine Seite passen, ohne Apostille, ohne notarielle Beglaubigung – 25 Euro

Notarielle Beglaubigung 15 bis 30 Euro, je nach Volumen

Apostille 25 Euro

Schulzeugnis mit Noten 55 – 60 Euro

Folgende Dokumente wie Pässe, Diplome, Gerichtsbeschlüsse aller Art, Verträge aller Art, Vollmachten aller Art, Erklärungen aller Art, Bescheinigungen aller Art, Arbeitsbücher und ähnliche Schriftstücke sind Dokumente-Unikate mit unterschiedlichen Volumen, der Preis beträgt 1,60 Euro pro Zeile (55 Anschläge) oder 0,22 Euro pro ein Wort (Präpositionen und Konjunktionen sind EIN WORT) im Ausgangstext.

Bei den Texten mit erhöhtem Arbeitsaufwand (zum Beispiel Rentenbescheinigung mit Jahres/Lohn/Krankheitstagen-Tabellen, Bestellung für technisches Gerät, Auszug aus der Krankenakte mit medizinischen Begriffen, schwer lesbare handschriftliche Dokumente) wird der Preis ab 1,78 Euro pro Zeile berechnet, bitte im Voraus nachfragen.

Übersetzungen für geringfügige Aufträge wie WhatsApp – Nachrichten, Quittungen, Kontoauszüge, Telefonrechnungen, Zoll-Stempel, kurze Bescheinigungen, SMS-Nachrichten etc., die weniger als eine Seite beinhalten, werden pauschal mit 35 Euro abgerechnet.

Die o.g. Preise werden bei Abholung entrichtet.

Der Empfang der Unterlagen zum Übersetzen kann per Email erfolgen (gut lesbare eingescannte Dokumente).

Bei der Abholung werden die Original-Dokumente zur Ansicht vorgelegt.

Zur Abholung bitte qualitative Kopien der Original-Dokumente mitbringen, sie werden mit den Übersetzungen gebunden.

Bei postalischer Zusendung werden noch Porto mit pauschal 5 Euro und der Gang zur Postfiliale mit 15 Euro abgerechnet.

Falls der Kunde seine Unterlagen per Post schicken möchte, bitte ich ausschließlich um Zusendung „per Einwurf“.

Preise für Dolmetscher-Tätigkeiten:

Dolmetscher-Tätigkeit für Standesämter, Jugendämter, Staatsanwaltschaft, JVA, Polizei etc. wird mit 65 Euro/Stunde berechnet (Abfahrt und Abfahrt sowie Km – und Nebenkosten, jede weitere angebrochene Stunde wird mit 30 Minuten berechnet).

[:]