[:de]Beeidigung und Ermächtigung für die russische und ukrainische Sprache [:]

[:de]Nach alle den Prüfungen kam der letzte Schritt, die Beeidigung und Ermächtigung im Landgericht Hannover am 05.04.2016 um 10:30 Uhr unter dem Aktenzeichen 316 E2 – 2/16.

Irina-BeeidigungSeit mehr als 20 Jahren arbeite ich zwar schon als beeidigte Dolmetscherin und als ermächtigte Übersetzerin in Osnabrück, diese Neubeeidigung ist aber nicht vergleichbar mit der Erstbeeidigung am Langericht Osnabrück vor 20 Jahren. Nicht nur die aktuellen Kosten von über 1500€ für Prüfungsgebühren, Anträge und Fahrtkosten, sondern auch die Prüfungsvorbereitungen haben viel Nerven und Energie gekostet. Ich freue mich, ab heute dann auch wieder für meine Landsleute tätig sein zu dürfen. Bei der Beeidigung habe ich erfahren, dass ich nicht nur für die Behörden des Landes Niedersachen, sondern für alle bundesdeutschen Behörden authorisiert dolmetschen und übersetzen darf. Früher durfte ich nur für das Land- und Amtsgericht Osnabrück tätig sein. Ich freue mich auf Ihre Aufträge.[:]

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